PRESSEMITTEILUNG

22. Dezember 2016

J-Lizenz: Geänderte Lizenzbestimmungen für 2017

Der DMSB hat in Abstimmung mit den Trägervereinen und der dmsj die Bestimmungen der J-Lizenz für das Jahr 2017 angepasst. Die J-Lizenz berechtigt zum Start bei allen Jugendwettbewerben im Motorradsport in Deutschland. Die Teilnahme von J-Lizenzinhabern an Veranstaltungen im Ausland ist in „Europa-offen“ ausgeschriebenen Jugendklassen, die im Kalender der FIM-Europe aufgeführt sind, gestattet. Zur Teilnahme an diesen Veranstaltungen erhalten die Lizenzinhaber in Verbindung mit der J-Lizenz eine entsprechende, auf der Rückseite der Lizenz abgedruckte permanente Startgenehmigung für das betreffende Kalenderjahr. Antragsberechtigt sind Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, bis zu dem Jahr, in dem die Antragsteller das 18. Lebensjahr vollenden.

Die aktualisierten Lizenzbestimmungen wurden bei der Erstellung der aktuellen dmsj-Prädikatsbestimmungen berücksichtigt. Diese stehen unter https://www.dmsj.org/dmsj-meisterschaften/ zum Download bereit.

Unter www.DMSB.de stehen außerdem die Bestimmungen der J-Lizenz für das Jahr 2017 zum Download zur Verfügung.

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