In der bundesweiten Diskussion um die Einführung der erweiterten Führungszeugnisse auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes werden derzeit unter Beteiligung der dsj Orientierungshilfen abgestimmt. Die Träger der freien und der öffentlichen Jugendhilfe bemühen sich um ein gemeinsames Verständnis. In den nächsten Monaten wird die dsj eine Handreichung zur Umsetzung des BKiSchG, insbesondere mit Hinblick auf die Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendarbeit im Sport, erarbeiten.
Zwischenzeitlich ist ein erweitertes Führungszeugnis bei der Beantragung von Trainerlizenzen einzureichen. Nähere Informationen zur Gebührenbefreiung bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses finden Sie hier.