Die fachlichen Anforderungen im Motorsport, insbesondere im Bereich der Jugend und im Breitensport, bedingen fachlich qualifizierte und charakterlich geeignete Trainer/innen.
Im Interesse der Motorsport-Vereine ist die Aus- und Weiterbildung in der sportlichen Jugendarbeit von entscheidender Bedeutung. Der DMSB bildet anhand dieser Ausbildungskonzeption, basierend auf den Rahmenrichtlinien des DOSB - Deutschen Olympischen Sportbundes, DOSB Trainer/innen Breitensport Automobil und Motorrad, DOSB Trainer/innen Leistungssport Automobil oder Motorrad in den Lizenzstufen C und B sowie DMSB/dmsj Junior Trainer Motorsport aus, um diesen Anspruch zu erfüllen.
Gebührenbefreiung bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
Bei der Beantragung von Trainerlizenzen ist ein erweitertes Führungszeugnis einzureichen. Nähere Informationen zur Gebührenbefreiung bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses finden Sie hier.
Seit 01.08.2013 ist neu, dass die Gebührenbefreiung für ehrenamtlich Tätige unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich verankert ist: Zum 1.8.2013 trat das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG) in Kraft. Dieses umfangreiche Gesetz fügt nebenbei in das Kostenverzeichnis zum JVKostG, indem die Gebühren geregelt sind, folgende Regelung als Vorbemerkung ein: „Die Gebühren 1130 und 1131 werden nicht erhoben, wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt wird.“